Weitere Entscheidung unten: BGH, 15.01.2015

Rechtsprechung
   BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29371
BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13 (https://dejure.org/2014,29371)
BGH, Entscheidung vom 20.08.2014 - 2 StR 605/13 (https://dejure.org/2014,29371)
BGH, Entscheidung vom 20. August 2014 - 2 StR 605/13 (https://dejure.org/2014,29371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,29371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 211 Abs 2 StGB, § 261 StPO
    Heimtückischer Mord: Bewusstes Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers bei einem vereinbarten Faustkampf "Mann gegen Mann" und überraschendem Messerangriff

  • IWW

    § 211 Abs. 2 StGB, § 21 StGB

  • Wolters Kluwer

    Bewusstes Ausnutzen der vom Täter erkannten Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tatbegehung als heimtückische Begehungsweise

  • rewis.io

    Heimtückischer Mord: Bewusstes Ausnutzen von Arg- und Wehrlosigkeit eines Opfers bei einem vereinbarten Faustkampf "Mann gegen Mann" und überraschendem Messerangriff

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewusstes Ausnutzen der vom Täter erkannten Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tatbegehung als heimtückische Begehungsweise

  • rechtsportal.de

    StGB § 21 ; StGB § 211 Abs. 2
    Bewusstes Ausnutzen der vom Täter erkannten Arglosigkeit und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tatbegehung als heimtückische Begehungsweise

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimtücke - der zuerst niedergeschlagene "Mörder"

Besprechungen u.ä.

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Heimtücke bei vereinbartem Faustkampf und spontanem Tatentschluss

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 574
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 438/12

    Heimtückemord (Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers trotz eines zuvor

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    b) Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist nämlich auch, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1957 - GSSt 3/57, BGHSt 11, 139, 144; Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233).

    Andererseits hindert nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 2014 - 2 StR 117/14); dies ist vielmehr eine vom Tatgericht zu bewertende Tatfrage (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233 mwN).

  • BGH, 02.12.1957 - GSSt 3/57

    Hoher Grad innerlicher Erregung als verschuldeter Täterbeitrag - Besondere

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    b) Voraussetzung heimtückischer Begehungsweise ist nämlich auch, dass der Täter die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1957 - GSSt 3/57, BGHSt 11, 139, 144; Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12, NStZ 2013, 232, 233).
  • BGH, 08.10.1969 - 3 StR 90/69

    Heimtückisch handelt, wer jemanden im Schlaf tötet - Unmittelbares Erwachen kurz

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    Er muss die Lage nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst haben und ihm muss bewusst gewesen sein, einen durch Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. Senat, Urteil vom 29. April 2009 - 2 StR 470/08, NStZ 2009, 569, 570); das kann allerdings "mit einem Blick" geschehen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1969 - 3 StR 90/69, BGHSt 23, 119, 121).
  • BGH, 19.10.2001 - 2 StR 259/01

    Grundlose Tötung als Mord

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    So muss zur objektiven Bewertung der Handlungsantriebe als "niedrige Beweggründe" hinzukommen, dass sich der Täter bei der Begehung der Tat auch der Umstände bewusst ist, die seine Beweggründe für die Rechtsgemeinschaft als niedrig erscheinen lassen (vgl. Senat, Urteil vom 19. Oktober 2001 - 2 StR 259/01, BGHSt 47, 128, 133).
  • BGH, 09.04.2002 - 5 StR 5/02

    Heimtückemord (Bewusstsein; Arglosigkeit: drohende ernsthafte Angriffe auf die

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    Hat das Opfer in der Tatsituation mit ernsthaften Angriffen auf seine körperliche Unversehrtheit gerechnet, scheidet Arglosigkeit im Allgemeinen aus (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2002 - 5 StR 5/02, NStZ-RR 2002, 233, 234).
  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 548/06

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe: besondere Gesamtwürdigung bei verminderter

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    Das kann bei einer affektiven Anspannung auch aufgrund einer Persönlichkeitsstörung ausgeschlossen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2007 - 5 StR 548/06, NStZ 2007, 525), erst recht, wenn weitere Faktoren, wie eine Alkoholisierung, hinzukommen.
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08

    Mord (Voraussetzungen der Heimtücke: Feststellung und Ablehnung des

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    Er muss die Lage nicht nur in einer äußerlichen Weise wahrgenommen, sondern in ihrer Bedeutung für die Tatbegehung erfasst haben und ihm muss bewusst gewesen sein, einen durch Ahnungslosigkeit gegenüber dem Angriff schutzlosen Menschen zu überraschen (vgl. Senat, Urteil vom 29. April 2009 - 2 StR 470/08, NStZ 2009, 569, 570); das kann allerdings "mit einem Blick" geschehen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1969 - 3 StR 90/69, BGHSt 23, 119, 121).
  • BGH, 01.03.2012 - 3 StR 425/11

    Totschlag (minder schwerer Fall; schwere Beleidigung; eigene Schuld); Mord

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    Er muss diese Beweggründe gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern können (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 692).
  • BGH, 30.07.2013 - 2 StR 5/13

    Heimtücke (Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit: Beweiswürdigung zum

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    Bei Motiven wie Wut und Erregung kommt es darauf an, ob diese Gefühlsregungen jedes nachvollziehbaren Grundes entbehren und das Handlungsmotiv wegen eines krassen Missverhältnisses zum Anlass in deutlich weiter reichendem Maß als bei einem Totschlag verachtenswert erscheint (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 2 StR 5/13, NStZ 2013, 709, 710).
  • BGH, 29.04.2014 - 3 StR 21/14

    Rechtsfehlerhafte Verurteilung wegen versuchten Heimtückemords (Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 20.08.2014 - 2 StR 605/13
    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten schweren oder doch erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - 3 StR 21/14 mwN).
  • BGH, 11.06.2014 - 2 StR 117/14

    Heimtückemord (bewusstes Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit)

  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven

  • BGH, 15.11.2017 - 5 StR 338/17

    Voraussetzungen der Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kausalzusammenhang;

    Danach hätte die Schwurgerichtskammer bei dieser vom Tatgericht zu bewertenden Tatfrage (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 5 StR 438/12 aaO, und vom 20. August 2014 - 2 StR 605/13, NStZ 2014, 574, 575) beweiswürdigend die zur Frage der Schuldfähigkeit getroffenen Feststellungen aufgreifen müssen, dass "zum Tatzeitpunkt bei dem Angeklagten weder eine forensisch relevante Persönlichkeitsstörung noch eine sonstige relevante psychische Störung vorlag', seine Einsichtsfähigkeit demgemäß vollständig vorhanden war und es bei ihm zu keinem Affekt- oder Impulsdurchbruch kam (UA S. 20 f.).
  • BGH, 15.02.2022 - 4 StR 491/21

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Erwarten eines Angriffs gegen das Leben,

    Arglos ist das Tatopfer, wenn es bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs nicht mit einem gegen seine körperliche Unversehrtheit gerichteten erheblichen Angriff rechnet (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 21. Januar 2021 ? 4 StR 337/20, NStZ 2021, 609 Rn. 12; vom 20. August 2014 ? 2 StR 605/13, NStZ 2014, 574; Beschlüsse vom 29. April 2014 ? 3 StR 21/14, NStZ 2014, 633; vom 10. Januar 1989 ? 1 StR 732/88, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 7; Urteil vom 13. November 1985 ? 3 StR 273/85, BGHSt 33, 363, 365).
  • LG München I, 10.06.2021 - 2 Ks 128 Js 129099/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Hang

    Nicht jede affektive Erregung oder heftige Gemütsbewegung, selbst wenn sie zu erheblicher Einschränkung der Steuerungsfähigkeit führt, hindern einen Täter daran, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers für die Tat zu erkennen (BGH NStZ 1984, 20, 21, NStZ 2014, 639 und NStZ 2014, 574 jeweils m.w.N., BGH GrSen 11, 139; NStZ 03, 535; 08, 510, 511; NStZ-RR 10, 144; Fischer a.a.O., Rn. 80).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 15.01.2015 - 2 StR 605/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,2442
BGH, 15.01.2015 - 2 StR 605/13 (https://dejure.org/2015,2442)
BGH, Entscheidung vom 15.01.2015 - 2 StR 605/13 (https://dejure.org/2015,2442)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 2 StR 605/13 (https://dejure.org/2015,2442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,2442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 66 Abs. 1 GKG, § 139 GVG, § 3 Abs. 2 GKG, § 8 Abs. 1 JBeitrO, § 387 BGB, § 66 Abs. 8 GKG

  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung mit dem Schmerzensgeldanspruch des Nebenklägers gegen den Angeklagten aus einem erstinstanzlichen Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    JBeitrO § 8 Abs. 1; GKG § 3 Abs. 2
    Aufrechnung mit dem Schmerzensgeldanspruch des Nebenklägers gegen den Angeklagten aus einem erstinstanzlichen Urteil

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 14.04.2008 - 13 M 08.407

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 605/13
    Es fehlt daher an einer Aufrechnungslage im Sinne des § 387 BGB (vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 29. Mai 2007 - Au 6 M 07.357, BeckRS 2007, 37725; VGH München, Beschluss vom 14. April 2008 - 13 M 08.407, BeckRS 2008, 27808).
  • BGH, 07.02.2013 - 1 StR 408/12

    Erinnerung gegen die Kostenentscheidung; Kostensätze mehrerer eingelegter

    Auszug aus BGH, 15.01.2015 - 2 StR 605/13
    Die gemäß § 66 Abs. 1 GKG zulässige Erinnerung, über die gemäß § 139 GVG der Senat zu entscheiden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Februar 2013 - 1 StR 408/12, NStZ-RR 2013, 191, 192), ist unbegründet.
  • BGH, 06.10.2020 - XI ZR 355/18

    Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des

    So haben die Strafsenate nach der Schaffung von § 66 Abs. 6 GKG durch das KostRMoG zunächst weiterhin angenommen, dass bei dem Bundesgerichtshof über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz der Senat in der Besetzung von fünf Mitgliedern entscheidet (BGH, Beschlüsse vom 5. April 2006 - 5 StR 569/05, juris Rn. 2, vom 23. Mai 2007 - 1 StR 555/06, juris Rn. 3, vom 7. Februar 2013 - 1 StR 408/12, juris Rn. 11 und vom 15. Januar 2015 - 2 StR 605/13, juris Rn. 1), während sie nach der Einfügung von § 1 Abs. 5 GKG durch das 2. KostRMoG und der Entscheidung des BGH vom 23. April 2015 (I ZB 73/14, NJW 2015, 2194) von der Zuständigkeit des Einzelrichters ausgehen (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2018 - 1 StR 240/18, juris Rn. 6 und vom 30. Januar 2020 - 4 StR 291/19, juris Rn. 7; ebenso zu einer Erinnerung gemäß § 81 GNotKG BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 5 AR (Vs) 44/16, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht